Mitgliedschaft
Können Sie Mitglied werden und wie geht das?Grundsätzlich ja, wenn:
Sie über 18 Jahre alt sind, bereits aktiver Schütze sind oder Angehöriger der Bundeswehr, Beamter der Polizei und hoheitlich tätigen Organisation der Bundesrepublik Deutschland des Bundes und der Länder, sowie Bedienstete der Bundeswehr- und Polizeiverwaltung, Soldaten und Reservisten von befreundeten Streitkräften. Wenn die o.g. Voraussetzung nicht erfüllt sind, benötigen Sie Empfehlungen von zwei Vereinsmitgliedern.
Ihren Antrag stellen Sie schriftlich auf den Vordrucken, die wir Ihnen am Ende der Seite (Vordrucke) als PDF-Datei bereitgestellt haben.
Wenn Sie dann einige Male am Übungsschiessen teilgenommen haben, befinden die Vereinsmitglieder mit einfacher Mehrheit über Ihren Antrag auf Mitgliedschaft.
Dies hier ist nur ein Auszug aus der Satzung, die wir Ihnen gegen Portoersatz (ausreichend frankierter Briefumschlag) gerne zusenden.
Da wir die Anerkennung als gemeinnütziger Verein anstreben, haben wir keine hohen Gebühren für die Aufnahme in den Verein. Der Jahresbeitrag bemisst sich aus den Ausgaben im Laufe eines Jahres und wird im Umlageverfahren festgelegt und erhoben.
Die Mitgliederzahl ist begrenzt und ergibt sich jeweils aus den zulässigen Zahlen in den Schiessständen.
Dokumente: